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Impressum

Impressum bei Blogs? Wie sieht es da aus?

Blogs bewegten sich längere Zeit in einer rechtlichen Grauzone. Der Grund: Es war nicht klar, in welche Kategorie sie fallen. Oder anders gesagt: Viele Blogger meinten, dass sie keine klassische Webseite betreiben. Inzwischen ist jedoch klar, dass die bestehenden Gesetze auch für Blogs gelten. Und so gilt: Die Impressumspflicht besteht für die meisten Blogs.

Aber was heißt denn nun "für die meisten Blogs?" Ausgenommen sind lediglich Blogs, die "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen". Diese Blogs dürfen auch anonym ins Netz eingestellt werden, also ohn Impressum. Da es sich aus juristischer Sicht hierbei um private Kommunikation handelt, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht.

Sind deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, du betreibst deinen Blog aber nicht geschäftsmäßig? Dann gilt für dich laut §55 RStV die "eingeschränkte Impressumspflicht". Du musst in diesem Fall nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst du verzichten.

Sind Blogger Medien­un­ter­nehmer?

Für alle anderen Blogger gilt die "umfassende Impressumspflicht für Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien" (§5 TMG). Zwar hört sich das mehr nach dem Betreiben eines Pay-TV-Senders als nach einem Blog an. Tatsächlich gilt die umfassende Impressumspflicht aber für den Großteil der Blogger. Denn für "Geschäftsmäßigkeit" müssen keine Abo-Gebühren oder ähnliches kassiert werden - es reichen schon Werbebanner oder andere Formen der Werbung auf deinem Blog.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob und wie viel Geld du damit verdienst - es zählt allein die Absicht. Für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen gilt die Geschäftsmäßigkeit grundsätzlich. Hier wird einfach von vornherein davon ausgegangen, dass die Webseite beziehungsweise der Blog nicht aus selbstlosem Vergnügen, sondern mit einer geschäftsmäßigen Zielsetzung betrieben wird.

Noch strenger sind die Auflagen, wenn dein Blog ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist. Hier kommt wieder der RStV zum Zug: Er besagt, dass für entsprechende Angebote ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift zu nennen ist, wobei der Verantwortliche unter anderem seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und voll geschäftsfähig sein muss.

So, nun stellst du dir sicher die Frage, was genau ein "journalistisch-redaktionelles Angebot" ist? Das ist im Gesetz leider nicht wirklich eindeutig geregelt. Anhaltspunkte können zum Beispiel die Aktualität sein, das Einwirken auf die öffentliche Meinungsbildung oder das Interesse eines Betroffenen an einer Richtigstellung - ein Blog mit regelmäßigen (kritischen) Berichten aus deinem Stadtteil wäre demnach eindeutig ein redaktionelles Angebot.

Der beste Tipp ist vermutlich, im Zweifelsfall immer auf Nummer sicher zu gehen und lieber eine umfassendere Impressums-Variante zu wählen, um dich vor Abmahnungen zu schützen.

Impressum: Was gehört alles rein?

So, und was gehört nun alles in ein umfassendes Impressum rein? Laut § 5TMG und § 55 RStV sind das folgende Angaben:

  • Voll ausgeschriebener Vor- und Nachname
  • Vollständige Postadresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Berufsspezifische Angaben (wichtig bei bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten)
  • Umsatzsteuer-ID

Ja nach Blog kommt dann noch unter Umständen die bereits erwähnten "erweiterten Angaben". Einen ausführlichen Überblick über die gesamten Anforderungen im Hinblick auf das Impressum liefert dir die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im "Leitfaden zur Impressumspflicht".

Wie komme ich ein korrektes Impressum?

Noch vor ein paar Jahren war es üblich das Impressum einfach per "copy & paste" einzufügen. Vorsicht! Das kann gerne mal nach hinten los gehen! Es gibt weitaus bessere, einfache und kostenlose Methoden, wie du an ein individuelles Impressum für seinen Blog kommst: Impressums-Generatoren sind die Wahl der Stunde.

Je größer und professioneller dein Blog-Projekt ist, desto eher solltest du auf einen kostenpfliochtige Variante zurück greifen. Du kannst dir mit Hilfe eines Rechtsanwalts ein wirklich individuelles Impressum erstellen zu lassen.

Warum fehlt das Impressum trotzdem häufig?

Ein Impressum ist sehr wichtig. Das hatten wir schon. Auch durch zahlreiche Berrichte zu Abmahnwellen auch gegen Bloggern sollte den meisten Blogbetreibern mittlerweile klar sein, wie wichtig ein Impressum ist. Es finden sich trotzdem noch immer zahlreiche Seiten, auf denen ein vollständiges Impressum fehlt. Klar kann das mal aus Unwissenheit passieren. Oder aus aus Nachlässigkeit und in der Hoffnung, dass man im großen WWW schon nicht damit auffallen wird.

Klar, es gibt aber Blogger, die sich ganz bewusst gegen ein (korrektes) Impressum entscheiden. Der Grund: Sie haben zum Beispiel Angst davor, zugespammt zu werden, wenn sie ihre E-Mail-Adresse im Blog veröffentlichen. Oder sie fürchten Belästigungen per Telefon oder per Mail.

Was also tun? Gegen Spams existieren inzwischen glücklicherweise gründliche Filter. Das Problem möglicher Belästigungen ist dagegen natürlich schwieriger zu lösen. Sobald du dich mit solchen Angaben in die Öffentlichkeit wagst, musst du damit rechnen, dass Reaktionen und Fragen kommen. Die möchte man als Blogger ja eigentlich auch gerne haben, aber eben bitte nicht zu privat. Eine Patentlösung gibt es hier leider nicht: Im Prinzip muss jeder selbst seine Erfahrungen machen. Fakt ist, dass im Falle eines Falles nur ein korrektes Impressum wasserdicht ist - viele der im Netz kursierenden Tipps erfüllen dieses leider Kriterium nicht.

Impressum: Wo soll es hin?

Halte dich am besten streng an die Vorgaben, um niemanden Angriffspunkte zu bieten. Wichtig ist dabei nicht nur, dass das Impressum vollständig ist, sondern auch, wo es zu finden ist. Das Impressum muss laut Gesetz "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Es reicht also nicht, es klein und versteckt in den Footer deines Blogs zu packen.

Das Impressum muss so platziert werden, dass Nutzer nicht erst danach suchen müssen. Maximal zwei Klicks - weiter sollte das Impressum nie entfernt sein, egal wo sich ein Nutzer gerade auf der Seite befindet, lautet die Grundregel.

Die meisten Blogger legen deshalb für das Impressum eine eigene Seite an und verlinken dann von allen anderen Seiten aus auf die Impressums-Seite. Natürlich gibt es auch andere Varianten, die zulässig sind. Zudem spielt es eine Rolle, in welchem Umfeld ein Blog eingebettet ist.

Wir hoffen, dass dir unsere Tipps rund um das Impressum weiterhelfen. Die Fachleute unter Euch könnten jetzt vermutlich noch viel, viel mehr sagen, aber uns ging es erst einmal um eine Einführung ins Thema. Beachte bitte, dass unsere Tipps keine juristische Fachberatung ersetzen. Wenn du dir unsicher bist, sprich unbedingt mit einem Experten, damit du wirklich auf der sicheren Seite bist!

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